Datenschutzhinweise nach Art. 13 und Art. 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Zusammenhang mit Meldeverfahren
I. Name und Anschrift des Verantwortlichen
Der Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung und anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist die:
Gemeinde Geeste
Helmut Höke
Am Rathaus 3
49744 Geeste-Dalum
Telefon: 05937 / 69-0
E-Mail: info@geeste.de
II. Name und Anschrift des Datenschutzbeauftragten
Behördlicher Datenschutzbeauftragter der Gemeinde Geeste
Zweckverband KDO
Am Patentbusch 2
26125 Oldenburg
E-Mail: datenschutz@kdo.de
Telefon (gebührenfrei): 0800 536 4357
1. Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung
Wir erheben und verarbeiten an dieser Stelle Daten, die erforderlich sind, um Ihr Anliegen zu erfüllen, in diesem Fall zu dem von Ihnen beantragten Meldeverfahren (z. B. Erteilung einer Melderegisterauskunft oder Meldebescheinigung). Dabei werden der u. a. Familienname, Vor- und Rufnamen, sowie die derzeitige bei der Gemeinde Geeste bekannte Anschrift der angefragten Person sowie die erforderlichen Angaben zur Identifikation über Sie als anfragende Person verarbeitet. Die von Ihnen eingegebenen Daten werden mittels eines Erfassungsformulars verschlüsselt an die zuständige Abteilung übermittelt.
2. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung
Die Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung sind §§ 18, 44, 45, 51 Bundesmeldegesetz in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO.
3. Zweck der Datenverarbeitung
Der Zweck der Verarbeitung resultiert aus Ihrem Anliegen, der Durchführung des von Ihnen beantragten Meldeverfahrens.
4. Dauer der Speicherung
Die Daten werden im OpenRathaus gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Für die personenbezogenen Daten aus der Eingabemaske des Kontaktformulars ist dies dann der Fall, wenn die jeweilige Konversation mit dem Nutzer endgültig beendet ist. Beendet ist die Konversation dann, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist. Um sicherzustellen, dass nachträglich eine Kontrolle der Antragsdaten stattfinden kann, werden die Daten für eine kurze Karenzzeit (180 Tage) gespeichert. Danach findet die Löschung statt. Weitere Aufbewahrungsfristen, insbesondere bzgl. nachgelagerter Tätigkeiten, können sich aus gesetzlichen Vorgaben ergeben. Hierfür finden Sie weitere Informationen unter Punkt 6.
5. Bereitstellung vorgeschrieben oder gesetzlich erforderlich
Die Bereitstellung der Daten ist insofern gesetzlich vorgeschrieben, als dass wir diese Daten erheben müssen, um Ihr Anliegen nach den §§ 18, 44, 45, 51 BMG erfüllen zu können.
- Weitere Informationen
Weitere Informationen zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten sowie Angaben zu Ihren Rechten nach der Datenschutzgrundverordnung können Sie unter dem folgenden Link finden: Datenschutzerklärung